Tennisakademie & Schule Janssen
Jens Janssen
Kemmerhofstr. 317
47802 Krefeld
Telefon: 02151 4828669
Mobil: 0172 8376538
E-Mail: info@janssen-tennis.de
Steuernummer 117/5168/2124
Tennishalle Traar
Tennisfabrik-Traar GbR
Dunja & Jens Janssen
Liesentorweg 95
47802 Krefeld
Steuernummer 117/5980/1307
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Tennisakademie und Schule Janssen (Jens Janssen) geschlossene Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.
Die Abgabe Ihrer Anmeldung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. Die Tennisschule ist in der Annahme Ihres Angebots frei. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Tennisschule Ihr Angebot durch Mitteilung eines konkreten Termins zur Durchführung des Trainings annimmt.
Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge findet nicht statt.
Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Die Tennisschule teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter ein. Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Auf die Wünsche unserer Kunden werden wir nach Möglichkeit Rücksicht nehmen.
Die Kursgebühren sind für den jeweiligen Trainingsabschnitt nach Rechnungsstellung im Voraus zu bezahlen.
Einzeltraining
Sofern im Rahmen des Einzeltrainings vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin, unterrichten. Rechtzeitig abgesagte Stunden werden nachgeholt. Unterbleibt die rechtzeitige Absage des Trainingstermins entfällt gemäß § 615 BGB unsere Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt, einschließlich der in der Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenmiete, bleibt bestehen.
Gruppentraining
Im Rahmen des Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen vom Kursteilnehmer nicht nachgeholt werden. Gemäß § 615 BGB entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt, einschließlich der in der Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenmiete, bleibt bestehen.
Von der Tennisschule abgesagte Stunden sowohl des Einzel- als auch des Gruppentrainings werden nachgeholt. Falls dies nicht möglich ist, werden die Kosten zurückerstattet.
Unsere Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsicht für Ihr(e) Kind(er) vor und nach dem Trainingsbetrieb nahtlos gewährleistet ist. Von Seiten der Tennisschule wird außerhalb des Trainings keine Haftung übernommen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten informieren Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten haben. Die Tennisschule übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.
Wir behalten uns vor, Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. In einem solchen Fall muss der/die Minderjährige bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungs- berechtigten im Trainingsbereich verbleiben. Der/die Ausgeschlossene bzw. deren Eltern/Erziehungsberechtigten haben keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts.
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unterbrechungen des Spielbetriebes durch technische Störungen und höhere Gewalt (Corona inbegriffen) berechtigen den Kursteilnehmer nicht zum Vertragsrücktritt. Die Tennisschule wird im Rahmen der Möglichkeiten Ersatzzeiten anbieten.
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.
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Quelle: Impreßumsgenerator, Rechtsanwalt für Internetrecht Sören Siebert